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   Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2019 - C-646/17   

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https://dejure.org/2019,1489
Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2019 - C-646/17 (https://dejure.org/2019,1489)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.02.2019 - C-646/17 (https://dejure.org/2019,1489)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - C-646/17 (https://dejure.org/2019,1489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Moro

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Änderung des Tatvorwurfs in Bezug auf die Beurteilung des Sachverhalts - Fehlende Möglichkeit, nach Beginn der Hauptverhandlung eine ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

    23 C-646/17, EU:C:2019:95, Nrn. 29 und 76 bis 81, einschließlich Fn. 29.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18

    VW (Droit d'accès à un avocat en cas de non-comparution) - Justizielle

    12 Der Gerichtshof hat diesen Punkt kürzlich in Bezug auf die Richtlinie 2012/13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (ABl. 2012, L 142, S. 1) bestätigt (vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 29 bis 37), deren einschlägige Bestimmungen im Wesentlichen den gleichen Wortlaut haben wie die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2013/48.

    13 Für eine Übersicht über die betreffenden Rechtsinstrumente siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Moro (C-646/17, EU:C:2019:95, Nrn. 27 bis 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-815/18

    Federatie Nederlandse Vakbeweging - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    16 Vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, Moro (C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 32 und 33), und meine Schlussanträge in jener Rechtssache, die sich mit dieser Frage eingehend auseinandersetzen (EU:C:2019:95, insbesondere Nrn. 37 bis 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2019 - C-467/18

    Rayonna prokuratura Lom - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2012/13/EU,

    6 In seinen Schlussanträgen vom 5. Februar 2019 in der Rechtssache Moro (C-646/17, EU:C:2019:95) hat Generalanwalt Bobek festgestellt, dass die "Anwendbarkeit der Richtlinie 2012/13 ... nicht voraus[setzt], dass der dem nationalen Gericht vorliegende Einzelfall eine grenzüberschreitende Dimension aufweist" (Nr. 44).
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